Text Frau Dr. Guber-Schäfer.
(wurde alles im Text verwendet!)
- Qualitätssicherung
- Gutachten
- Schulung
- Zielgerichtete Lebensmittelhygieneberatung
- Durchführung von persönlichen Betriebskontrollen und Betriebsbegehungen im Rahmen der freiwilligen Selbstkontrolle und vorbeugenden Früherkennung von Hygienemängeln in Grossküchen, Gastronomiebetrieben, Catering-Service, Gemeinschafts- und Systemgastronomie, Senioreneinrichtungen, Betriebs- und Schulkantinen; sowie beim Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln
- Ansprechpartner bei Kundenreklamationen sowie bei Auffälligkeiten durch die amtliche Lebensmittelüberwachung
- Qualitätskontrollen
- Unterstützung bei der Umsetzung und Durchführung des HACCP-Konzeptes
- Beratung bei der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Bestimmungen
- Beratung bei der Einrichtung von Gastronomie- und lebensmittelverarbeitenden Betrieben, sowie dem Lebensmittelhandel
- Schulung
- Durchführung von praxisorientierten Schulungsmassnahmen für Mitarbeiter beim Umgang mit Lebensmitteln:
Vorschläge und Fragen zu Inhalt und Texten:
(cf: https://www.lebensmittelhygiene-institut.de/
https://www.bav-onlineschulung.de/ )
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Schulungen rund um Hygiene- und Qualitätskontrolle (BAV)
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langjährige Erfahrung?
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Handlungsempfehlungen (ILH Schmidt)
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Analyse der Ist-Situation – Handlungsempfehlung/Konzept erarbeiten – Realisierung – Kontrolle
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- Prüfung auf Hygienemängel
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Beratung: Problembereiche erkennen – Handlungsempfehlungen – Kontrolle
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- Hygiene-Inspektionen?
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HACCP-Konzepte?
Partner?
- Labore? - mikrobilogische und chemische Untersuchungen?
Schulungen
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im Bereich HACCP und Rechtsvorschriften?
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Im Bereich Dokumentation? / Dokumentationspflichten
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was kontrolliert die Lebensmittelüberwachung?
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Personalhygiene
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Arbeits- und Betriebshygiene
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Hygiene in Küche und Gemeinschaftsverpflegung
Unsere Kunden/ Zielgruppen:
kleinere und mittelständige Unternehmen, für die Hygiene- und Qualitätsmanagement im Lebenmittelbereich wichtig ist
Unsere Dienstleistungen helfen Ihnen, Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu sichern.
Referenzkunden?:
https://www.lebensmittelhygiene-institut.de/unsere-referenzen/
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kompetenter Partner bei Umsetzung von Rechtsvorgaben
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nach EU-Verordnung sind auch Vereine, Kindergärten etc. Als Betreiber von Cafés und Gaststätten zu Schulungen verpflichtet (cf: www.lrhq.de)
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Auch Kennzeichungen der Speisekarten unterliegen dem Lebensmittelrecht. Viele Speisekarten werden von der amtlichen Lebensmittelkontrolle beanstandet.
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Schulungen: werden vor Ort durchgeführt, genau auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt
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auch Lebensmittelhersteller sind zu regelmäßigen Hygiene-Schulungen verpflichtet
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Erstellung und Umsetzung des HACCP-Konzeptes
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Hersteller ökologischer Lebensmittel müssen in der Regel zusätzliche Vorschriften beachten
Die Bedeutung der Küchenhygiene
Laut Mitteilung Nr. 003/2018 des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) vom 26. Januar 2018 werden in Deutschland mehr als 100.000 Fälle von Erkrankungen erfasst, deren Erreger durch Lebensmittel übertragbar sind.
Es handelt sich dabei nicht nur um leichte Magen-Darmerkrankungen, sondern auch gerade bei Personen aus Risikogruppen (Kleinkinder, Schwangere, alte oder durch schwere Vorerkrankungen in ihrer Abwehr geschwächte Menschen) um Lebensmittelinfektionen, die tödlich enden können.
Daher ist es von zentraler Bedeutung mit Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung und der Gastronomie richtig umzugehen, denn ein unsachgemäßer Umgang kann die Entstehung von Krankheitsausbrüchen begünstigen.
Die in Deutschland und der Europäischen Union im Jahr 2016 gemeldeten Einzelerkrankungsfälle durch Erreger, die über Lebensmittel übertragbar sind zeigen auf, dass Campylobacter sowohl in Deutschland (ca. 74.000 Fälle) als auch in der EU (250.000 Fälle) die Hauptursache für gemeldete Erkrankungen sind.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Kundenberater gerne zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zu diesem Artikel erhalten Sie auf der Homepage vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) unter folgendem Link: http://www.bfr.bund.de/cm/343/kleine-fehler-fatale-folgen-warum-kuechenhygiene-nicht-nur-in-kantine-oder-restaurant-sondern-auch-zu-hause-wichtig-ist.pdf
Siehe auch:
https://www.fsk-institut.de/Analyse/Hygienekontrolle
Die Verordnung (EU) Nr. 2001/471 schreibt Eigenkontrollen der betrieblichen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen vor. Dazu werden mittels sogenannter Abklatsche die im Betrieb hygienisch relevanten Kontrollstellen beprobt.Die Unternehmen können die Abklatsche selber vornehmen. Wir schicken Ihnen gerne entsprechende Abklatsche zu, untersuchen die Abklatsche mikrobiologisch und geben Ihnen Hinweise bei eventuellen Abweichungen.
http://www.hygienekontrolle-und-haccp.de/
Themenbereiche
https://www.fsk-institut.de/Analyse
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HACCP:
An den 7 Grundprinzipien für die Umsetzung von HACCP "Hazard Analysis Critical Control Point"
hat sich bis heute nichts geändert:
1. Führe eine Gefahrenanalyse [mit Risikobewertung] durch. /Wir führen für Sie eine Gefahrenanalyse (mit Risikobewertung) durch.
2. Ermittle die Kritischen Kontrollpunkte. /Wir ermitteln für Sie die kritischen Kontrollpunkte...
3. Lege Kritische Grenzwerte fest.
4. Richte ein System zur Überwachung der Kontrolle des CCP ein. / Wir richten mit Ihnen ... ein
5. Etabliere die Korrekturmaßnahme, die vorzunehmen ist, wenn das Monitoring anzeigt, dass ein bestimmter CCP nicht unter Kontrolle ist.
6. Lege Verifikationsmaßnahmen fest, die bestätigen, dass das HACCP-System wirksam arbeitet.
7. Etabliere eine Dokumentation, die alle zu diesen Prinzipien und ihren Anwendungen gehörenden Verfahren und Protokolle umfasst. / Wir unterstützen Sie bei der Dokumentation...
http://www.hygienekontrolle-und-haccp.de/#HACCP
Ohne Einhaltung der Basishygiene müßte man über keine weiteren Konzepte überhaupt nachdenken. Hygiene ein elementarer Beitrag zur Lebensmittelsicherheit.
Elemente der Selbstkontrolle / Basishygiene
Extrem vereinfacht geht es also um folgende Maßnahmen, deren Umsetzung elementar ist:- - Die richtige Personalhygiene inklusive Schulung und Gesundheit Personal
- Hygieneanforderungen an die Betriebsräume
- Die Reinigung und Desinfektion von Flächen und Geräten
- Die Produkthygiene inklusive Temperaturkontrolle
- Die Beförderung/Transport inkl. Lagerung
- Die Rückverfolgbarkeit/Warenein- und ausgangskontrolle inkl. Rückstellproben
- Die Entsorgung
- Schädlingsvorbeugung und -bekämpfung
- Trinkwasseruntersuchung
Personalhygiene
Die Personalhygiene umfasst u.a. folgende Maßnahmen:- - gründliches Händewaschen und Desinfizieren vor Arbeitsbeginn und nach jedem Toilettenbesuch
- Arbeiten nur mit sauberer Arbeitskleidung
- Tragen rutschfester Schuhe
- Verzicht auf Nagellack, Schmuck und Armbanduhr
- Beachten der Körperhygiene
- Vollständige Abdeckung evtl. vorhandener Wunden
- Tragen einer Kopfbedeckung
- regelmäßige Schulungen zur Lebensmittelhygiene
Personen, die Fleisch und Fleischerzeugnisse herstellen, behandeln und in Verkehr bringen, müssen zudem über ein gültiges, jederzeit einsehbares Gesundheitszeugnis bzw. eine Bescheinigung nach §43 IfSG verfügen.
Betriebshygiene
Zur Betriebshygiene zählen u.a. die Maßnahmen zum Sauberhalten von Arbeitsräumen und Arbeitsgeräten wie z.B.:- - die räumliche Trennung von reinen und unreinen Bereichen
- die Lagerung von Abfällen in getrennten Räumen
- getrennte Arbeitsplätze für z.B. Gemüse- und Fleischzubereitung
- die konsequente Reinigung aller Geräte, die mit Nahrungsmitteln in Berührung kommen
- die Reinigung der Räume, in denen Nahrungsmittel gelagert oder zubereitet werden
- die Verwendung verschiedenfarbiger Putztücher für verschiedene Einsatzbereiche
- - leicht abwaschbare Arbeitstische ohne Risse
- Arbeitsgeräte und -materialien dürfen keine Stoffe an die Lebensmittel abgeben
- Maschinen dürfen keine Schmierstoffe an das Lebensmittel abgeben können
- Kühlgeräte müssen auf die optimale Temperatur eingestellt und regelmäßig abgetaut werden
- Schneidebretter, die zum Zerlegen von Fleisch gebraucht werden, dürfen nicht aus Holz sein
- gesundheitlich unbedenkliches Verpackungsmaterial (lebensmittelecht).
- rutschfest und leicht zu reinigende Fußböden
- ausreichend beleuchtete und gelüftete Arbeitsräume
- Ein Waschbecken nur zum Händewaschen muss vorhanden sein (mit Seife, Desinfektionsmittel,
Handwaschbürste und Einmalhandtüchern)
Reinigung und Desinfektion
Soll ein Betrieb gut reinigbar sein, müssen auch gewisse Voraussetzungen geschaffen sein. Bauart, Oberflächenbeschaffenheit und freie Zugänglichkeit spielen eine große Rolle.
Zur Vermeidung von Kontaminationen und Kreuzkontaminationen durch Oberflächen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, sind Reinigungs-und ggf. Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.
Nachfolgende Anforderungen sind dafür einzuhalten:
- Einsatz gelisteter Mittel (DVG, DGHM oder DLG)
- Utensilien (ggf. gekennzeichnet für Betriebsbereiche)
- Erstellung eines Reinigungs-und Desinfektionsplans
(Regelungen über: Was? Womit? Wie? Wann? Wie oft? Wer?)
- Lagerung der Reinigungs-und Desinfektionsmittel (getrennt von Lebensmitteln)
- Kennzeichnung der Behältnisse (Schutz vor Verwechslungen)
- Protokollierung der Eigenkontrolle
Gutachterliche Tätigkeit und Stellungnahmen
Bitte vielleicht auch hier nochmal reinschauen:
Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittelhygiene-Verordnung
https://de.wikipedia.org/wiki/Lebensmittel-_und_Futtermittelgesetzbuch
https://www.raiffeisen.de/category/themen/lebensmittelrecht
Bitte vielleicht auch hier nochmal reinschauen: